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07.05.2020
Beurteilung des Gestaltungsbeirats des Schweizerischen Ingenieur-
und Architektenverein SIA, Sektion Thurgau:
02.12.2019
Das Departement für Bau und Umwelt (DBU) des Kantons Thurgau setzt
den Einsprechern Frist zur Vernehmlassung.
28.10.2019
Der Stadtrat Steckborn erlässt für die Neuentwicklungsgebiete
(vgl. Strategiebericht vom 06.11.2018) Weier, Öösterloh, Halde,
Ober Grind, Hof, Hänki-Geere Planungszonen für die Dauer von zwei
Jahren.
Innerhalb dieser Planungszonen werden neue Bauten und Anlagen nur
bewilligt, wenn sie die Revision der Kommunalplanung nicht
erschweren oder nicht beeinträchtigen. Der Stadtrat kann nur
solche Gestaltungspläne erlassen, die sich auf ein
Bebauungskonzept abstützen, welches durch ein anerkanntes
Wettbewerbsverfahren ermittelt wurde.
Keine Planungszone wird einzig für das Neuentwicklungsgebiet
Scheitingen erlassen. Grund für diese Ausnahme ist gemäss
Stadtpräsident R. Pulfer: „Die Planung für die Scheitingerwiese
ist zu weit vorgeschritten und bereits im Rechtsmittelverfahren.“
(Bote vom Untersee und Rhein vom 15.11.2019)
25.09.2019
Das Departement für Bau und Umwelt (DBU) des Kantons Thurgau kommt
zum Schluss, dass der Stadtrat Steckborn – trotz seiner (selbst
deklarierten) Befangenheit – den Gestaltungsplan Scheitingen
erlassen respektive öffentlich auflegen durfte; die vom Stadtrat
anerkannte Befangenheit werde erst in den hängigen
Einspracheverfahren beurteilt.
Wegen der irreführenden Medienmitteilung des Stadtrates Steckborn
vom 3.10.2019 erscheinen – unter Verweisung auf diesen
DBU-Entscheid – unrichtige Schlagzeilen wie „Stadtrat in
Scheitinger-Frage nicht befangen“ (Thurgauer Zeitung vom
04.10.2019); „Keine Befangenheit in der Kommunalplanung“ (Bote vom
Untersee vom 04.10.2019); „Kanton: Stadtrat ist nicht befangen“
(Untersee-Nachrichten vom 10.10.2019).
29.05.2019
Die anlässlich des 75-Jahr-Jubiläums des FC Steckborn am
30.06.2018 von Stadtpräsident R. Forrer öffentlich gemachte
Landschenkung für den neuen Fussballplatz wird öffentlich
beurkundet. Die Mitbesitzerin der Scheitingerwiese schenkt gemäss
dem öffentlich beurkundeten Schenkungsvertrag der Politischen
Gemeinde Steckborn 16‘342 m² Landwirtschaftsland
(Grundbuch Steckborn, Liegenschaft Nr. 1163, Plan Nr. 39, Ämmig;
Acker/Wiese/Weide). Bedingungen: Umzonung des
Landwirtschaftslandes sowie Bau- und Kreditbewilligung für einen
neuen Fussballplatz bis Ende 2023.
Diese Schenkung ist von der Mitbesitzerin der Scheitingerwiese
dem Stadtrat
Steckborn bereits im Abstimmungskampf zur Scheitinger-Initiative
(11.06.2017) unter der Bedingung versprochen worden, dass die
Scheitingerwiese nicht umgezont wird.
2018 – 2015
20.11.2018
Der Stadtrat
Steckborn erklärt sich bezüglich der Einsprachen gegen den
Gestaltungsplan Scheitingen für befangen. Er stellt diese
Einsprachen dem Kanton zu. Sein Antrag:
Das
Departement
für Bau und Umwelt (DBU) des Kantons Thurgau habe „gestützt auf
die Bestimmung von § 113 PBG an die Stelle der Gemeinde zu treten
und die Weiterführung der Verfahren zu übernehmen.“
06.11.2018
Gemäss Strategiebericht zur Gesamtrevision der Kommunalplanung
Steckborn (Fassung 06.11.2018) gehören folgende grossflächigen
Baulandreserven zu den Neuentwicklungsgebieten:
Weier, Öösterloh, Scheitingen, Halde,
Ober Grind, Hof, Hänki-Geere.
Bezüglich der Neuentwicklungsgebiete Öösterloh, Scheitingen, Halde
und Ober Grind wird auf Seite 16 unter anderem folgendes
ausgeführt: “Sie sind vom See
her gut einsehbar auf dem Seerücken gelegen und von bebauten
EFH-Quartieren umgeben. Teilweise liegen sie am Siedlungsrand. Die
ÖV-Erschliessung ist gering bis mangelhaft. Aufgrund dieser
Ausgangslage ist in diesen Gebieten keine Verdichtung um jeden
Preis, sondern eine qualitätsvolle Innenentwicklung unter
Beachtung der bestehenden Siedlungsstrukturen anzustreben.“
19. 10. – 08.11.2018
Bei der Stadt Steckborn gehen
Einsprachen von 31 Personen
gegen den Gestaltungsplan
Scheitingen
ein.
19. 10. – 08.11.2018
Die Stadt Steckborn legt den Gestaltungsplan Scheitingen von
Strittmatter Partner AG, datiert vom 24.08.2018, öffentlich auf.
Das Bebauungskonzept von 2012 (sieben
Mehrfamilienhäuser auf der Scheitingerwiese) ist im Grundsatz
unverändert.
18.10.2018
Der Stadtrat publiziert den Stadtratentscheid, wonach Stadtrat
(und Planungskommission) bezüglich der Scheitingerwiese die
Anträge der IG-Scheitingen vom 13.12.2017 abgelehnt hat.
30.06.2018
Stadtpräsident R. Forrer erklärt in seiner Rede anlässlich des
75-Jahr-Jubiläums des FC Steckborn, die Koppelung des neuen
Fussballplatzes an die Überbauung der Scheitingerwiese sei
aufgehoben. Die Landeigentümerin habe das Land für den neuen
Sportplatz geschenkt.
22.05.2018
Die Mitbesitzerin der Scheitingerwiese bestätigt dem Stadtrat
Steckborn schriftlich das im Abstimmungskampf zur
Scheitinger-Initiative (11.06.2017) gemachte Versprechen. Danach
hat die Mitbesitzerin der Scheitingerwiese versprochen, das für
den Bau des Fussballplatzes allenfalls benötigte Land der Stadt
schenkungshalber abzutreten. Bedingungen: Die Scheitingerwiese
wird nicht umgezont und der
Gestaltungsplan Scheitingen auf der Grundlage der
zurzeit geltenden Zonenordnung beurteilt.
21.02.2018
Zusammenkunft von RA H. Entress und U. Füllemann (Vertreter der
Bauherrschaft und Grundeigentümer); Stadtpräsident R. Forrer und
Bauverwalter E. Eggmann (Vertreter der Planungsbehörde / Stadt)
mit den Vertretern der IG Scheitingen im Gemeindehaus Steckborn.
Gesprächsergebnis:
·
Die Bauherrschaft hält am
Bebauungskonzept 2012 mit sieben Mehrfamilienhäusern in der
gleichen Typologie und Massstäblichkeit wie auf der Innenseite der
Scheitingerkurve fest.
Die Eigentümer der Scheitingerwiese und die Bauherrschaft werden
den Gestaltungsplan der Strittmatter Partner AG vom 18.10.2016
entsprechend dem Vorprüfungsbericht des Amtes für Raumentwicklung
(ARE) des Kantons Thurgau vom 28.09.2017 überarbeiten und der
Stadt „bald“ neu einreichen.
·
Die
Interessengemeinschaft (IG) Scheitingen wird sich weiterhin gegen
das seit 2012 im Grundsatz unveränderte Bebauungskonzept wehren
und sich für einen baurechtskonformen Gestaltungsplan und für die
Realisierung einer quartierverträglichen, ortsbaulich sowie
architektonisch besseren Lösung einsetzen.
08.01.2018
Die Stadt Steckborn übermittelt der IG Scheitingen
den Vorprüfungsbericht des
Amt für Raumentwicklung (ARE) des Kantons Thurgau vom 28.09.2017
betr. Gestaltungsplan Strittmatter Partner AG.
Das
Bebauungskonzept von 2012 (sieben Mehrfamilienhäuser auf der
Scheitingerwiese) ist unverändert.
13.12.2017
Die IG Scheitingen
beantragt dem Stadtrat Steckborn im Rahmen des
Mitwirkungsverfahrens zur Ortsplanungsrevision:
1.
Das
zulässige Nutzungsmass des Bodens im Scheitinger-Quartier sei neu
zu regeln und
a) im Scheitinger-Quartier eine Zone für Ein- und
Zweifamilienhäuser einzuführen;
b) eventuell im Scheitinger-Quartier die Ausnützungsziffer (AZ)
bzw. die Geschossflächenziffer (GFZ) und Baumassenziffer sowie die
Grenzabstände, Höhenmasse, Gebäudelänge und -breite im kommunalen
Baureglement so festzulegen, dass der siedlungsmässige Charakter
und die Identität des Scheitingerquartiers erhalten bleibt.
2.
Es
sei – zeitlich vordringlich – eine Quartieranalyse für das
Scheitingerquartier zu erstellen.
28.09.2017
Das
Amt für Raumentwicklung (ARE) des Kantons Thurgau, übermittelt dem
Stadtrat den Vorprüfungsbericht betr. Gestaltungsplan
Strittmatter Partner AG vom 18.10.2016.
Das
Bebauungskonzept von 2012 (sieben Mehrfamilienhäuser auf der
Scheitingerwiese) ist unverändert.
03.07.2017
Das Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) des Kantons
Thurgau schreibt den Rekurs der IG Scheitingen vom 11.05.2017 „im
Sinne der Erwägungen“ als erledigt ab. Es stellt fest, „das
Ergebnis der Urnenabstimmung der Politischen Gemeinde Steckborn
vom 11.06.2017 über die Volksinitiative <Für eine quartiergerechte
Gestaltung und Überbauung der Scheitingerwiese> behält seine
Gültigkeit.“
Begründung: Der Stadtrat Steckborn habe auf die Rüge der IG
Scheitingen sofort reagiert und die Botschaft aufgrund der von der
IG Scheitingen gerügten Mängel korrigiert.
11.06.2017
Ablehnung der Scheitinger-Initiative mit 553 Nein- und 406
JA-Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug 42.7 Prozent.
Ausschlaggebend für die Ablehnung der Initiative ist:
·
Die
Mitbesitzerin der Scheitingerwiese war (und ist) gleichzeitig auch
Besitzerin der Landparzelle, auf welcher ein neuer Sportplatz
realisiert werden soll. Sie versprach dem Stadtrat Steckborn, das
für den Bau des Fussballplatzes benötigte Land schenkungshalber
abzutreten, sofern die Scheitingerwiese nicht umgezont wird. Die
Befürworter eines neuen Fussballplatzes behaupteten deshalb im
Abstimmungskampf: „Bei Annahme Scheitinger Initiative rückt eine
Umplatzierung des bestehenden Sportplatzes Emmig in weite Ferne“.
·
Der
Stadtrat Steckborn versprach im Abstimmungskampf und in der
Abstimmungsbotschaft das Anliegen der Initianten im Rahmen der
laufenden Gesamtrevision der Ortsplanung in einer
Gesamtbetrachtung zu prüfen. Viele Steckborner überzeugte das
Argument des Stadtrates, eine Umzonung der Scheitingerwiese solle
nicht partikular erfolgen, sondern müsse sinnvollerweise im Rahmen
der anstehenden Ortsplanungsrevision geprüft werden. Viele
vertrauten darauf, dass das Anliegen der Initiative im Rahmen der
Gesamtrevision der Ortsplanung sowieso berücksichtigt werde.
·
Mit der Korrektur der ersten, mangelhaften Fassung der
Abstimmungsbotschaft erreichte der Stadtrat jene 188
Stimmberechtigten nicht mehr, welche am 18.05.2017 bereits
brieflich abgestimmt hatten.
23.05.2017 Das Departement
für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) des Kantons Thurgau weist
den Antrag der IG Scheitingen superprovisorisch ab, die auf den
11.06.2017 angesetzte Volksabstimmung zu verschieben und mit einem
Neuversand einer korrigierten Botschaft neu anzusetzen.
18.05.2017
Der Stadtrat stellt den Stimmberechtigten eine 2., korrigierte
Fassung der Botschaft ohne Stimmzettel zu. In einer beigelegten
Versandkarte informiert er, dass, wer bereits brieflich abgestimmt
habe und aufgrund der angepassten Botschaft eine andere
Abstimmungsantwort geben möchte, bei der Stadtverwaltung unter
Vorlage eines Personalausweises neues Stimmmaterial erhalten
könne.
11.05.2017
Stimmrechtsrekurs des Initiativkomitees beim Departement für
Inneres und Volkswirtschaft (DIV) des Kantons Thurgau, gegen 1.
Fassung der Botschaft des Stadtrates zur Scheitinger-Initiative. Grund: Der
Stadtrat Steckborn hat – entgegen dem Entscheid des Departements
für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) des Kantons Thurgau vom
27.02.2017 – die Scheitinger-Initiative nicht unverändert zur
Abstimmung vorgelegt. Zudem enthält der Text der Botschaft falsche
Zahlen zum Anteil der Einfamilienhäuser in Steckborn, einen
fehlerhaften Zonenplan und andere irreführende und faktenwidrige
Ausführungen.
05.05.2017
Publikation der 1. Fassung der Botschaft
des Stadtrates Steckborn zur Scheitinger-Initiative auf der
Homepage der Stadtverwaltung und anschliessende Zustellung an die
Stimmberechtigten.
27.02.2017 Das Departement
für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) des Kantons Thurgau heisst
den Rekurs des Initiativkomitees gut. Die Scheitinger-Initiative
ist gültig.
08.02.2017
Der Stadtrat Steckborn reicht dem Amt
für Raumentwicklung (ARE) des Kantons Thurgau, den Gestaltungsplan
Scheitingen der Strittmatter Partner
AG, datiert vom 18.10.2016, zur Vorprüfung ein. Er basiert auf dem
Bebauungskonzept 2012 (sieben Mehrfamilienhäuser auf der
Scheitingerwiese).
28.11.2016
Das Initiativkomitee
reicht beim Departement für
Inneres und Volkswirtschaft (DIV) des Kantons Thurgau, Rekurs
gegen die Teil-Ungültigerklärung der Scheitinger-Initiative ein.
08.11.2016
Der Stadtrat Steckborn erklärt die
Initiative
<Für eine quartiergerechte Gestaltung
und Überbauung der Scheitingerwiese> für teilweise ungültig.
18.10.2016 Der
Gestaltungsplan Scheitingen der Strittmatter Partner AG liegt dem
Stadtrat Steckborn vor. Er basiert auf dem Bebauungskonzept 2012
(sieben Mehrfamilienhäuser auf der Scheitingerwiese)
14.10.2016
Das Amt für
Raumentwicklung (ARE) des Kantons Thurgau, schreibt der
Stadtverwaltung Steckborn:
„Bevor nun als Schnellschuss eine Zonenplanänderung durchgeführt
wird, ist es unerlässlich zu untersuchen, welche Art und
Intensität der Entwicklung auf der Scheitingerwiese verträglich
ist. Mit Verweis auf die laufende Gesamtrevision der Ortsplanung
ist es angebracht, diese Untersuchung im Kontext der
gesamtheitlichen Betrachtung des Siedlungsgebiets der PG Steckborn
zu machen.“
31.05.2016
171 gültige Unterschriften für die
Initiative <Für eine quartiergerechte Gestaltung und Überbauung
der Scheitingerwiese> werden an
Stadtpräsident Roger Forrer übergeben.
10.09.2015
RA H. Entress teilt der IG Scheitingen mit, dass die
Grundeigentümer davon ausgehen,
dass der Initiative
kein Erfolg beschieden sein wird. Die Strittmatter Partner
AG werde deshalb die Planungen gemäss dem Bebauungskonzept 2012
(sieben Mehrfamilienhäuser auf der Scheitingerwiese)
weiterführen.
03.09.2015
Die IG Scheitingen reicht der Stadt Steckborn die
Unterschriftenliste für die Gemeinde-Volksinitiative <Für eine
quartiergerechte Gestaltung und Überbauung der Scheitingerwiese>
zur Prüfung ein.
02.07.2015
RA H. Entress beauftragt Strittmatter Partner AG, Raumplanung und
Entwicklung, St. Gallen, einen Gestaltungsplan für die
Scheitingerwiese
auszuarbeiten. Vorgabe: Sieben Mehrfamilienhäuser gemäss dem
Bebauungskonzept 2012.
19.05.2015
Schreiben Stadtrat Steckborn an RA H. Entress:
„Zur Einholung eines unabhängigen Fachgutachtens …. besteht aus
rechtlicher wie auch sachlicher Sicht keine Veranlassung. … Zur
Frage des Ortsbildschutzes und der Eingliederung der geplanten
Bebauung hat sich die Gemeinde im Entscheid vom 13.06.2013 bereits
ausführlich geäussert. Zusammenfassend wurde damals festgestellt,
dass das Bebauungskonzept die gestalterischen Anforderungen zum
Schutz des Ortsbildes rechtsgenüglich erfüllt. … [es haben sich]
keine Veränderungen ergeben, welche eine Neueinschätzung
erforderlich machen würde. … seitens der Gemeinde wird kein
externes Fachgutachten in Auftrag gegeben.“
23.03.2015
RA H. Entress, Aadorf, Vertreter der Grundeigentümer, schreibt der
Stadtverwaltung Steckborn:
Am bisherigen Bebauungskonzept – sieben Mehrfamilienhäuser auf der
Scheitingerwiese – wird festgehalten. RA H. Entress weiter: Wir
würden es ausdrücklich begrüssen, wenn das Konzept durch eine
neutrale externe Stelle in Bezug auf die Gestaltungs- und
Einpassungsfragen begutachtet würde. Dabei geht es darum, ob die
Auffassung, wonach die Bauten am vorgesehenen Standort so zu
akzeptieren sind, grundsätzlich geteilt wird, oder eher die
Auffassung der IG Scheitingen, wonach die Bauten völlig
deplatziert sind.
2014 – 2006
27.10. 2014
Das Departement für Bau und Umwelt (DBU) des Kantons Thurgau
heisst den Rekurs der IG Scheitingen gut und verweigert dem
Gestaltungsplan Scheitingen (sieben
Mehrfamilienhäuser auf der Scheitingerwiese) die Genehmigung.
08.07.2013
Die IG Scheitingen reicht beim Departement für Bau und Umwelt
(DBU) des Kantons Thurgau Rekurs ein.
13./14.06.2013
Der Stadtrat Steckborn weist die Einsprachen ab, soweit er darauf
eintritt.
14.12.2012 - 14.01.2013
Die IG Scheitingen reicht bei der Stadt Einsprachen ein.
14.12.2012 - 14.01.2013 Die Stadt
Steckborn legt einen praktisch identischen Gestaltungsplan
öffentlich auf. Danach sollen auf der Scheitingerwiese sieben Mehrfamilienhäuser
realisiert werden.
12.12.2012
Die Stadt Steckborn bricht das Gestaltungsplanverfahren ab; die 34 Einsprachen
werden „zufolge Gegenstandslosigkeit“ als erledigt abgeschrieben.
6.07. - 26.07.2012
Die Stadt Steckborn
legt einen Gestaltungsplan Scheitingen öffentlich auf. Danach
sollen auf der Scheitingerwiese sieben Mehrfamilienhäuser
realisiert werden.
371 Anwohner, Haus-
und Landbesitzer und Bewohner von Steckborn unterzeichnen die
Petition <Gestaltungsplan Scheitingen: so nicht>.
Bei der Stadt Steckborn gehen 34 Einsprachen ein.
2011
Die Scheitingerwiese wird von der
Reserve-Wohnzone in die Wohnzone W2 mit überlagerter
Gestaltungsplanpflicht überführt.
2010
Die Grundeigentümer
(Erbengemeinschaft) entschliessen sich, anstelle einer
Einfamilienhausüberbauung eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern
anzustreben.
06.02.2008
Das Amt für
Raumentwicklung (ARE) des Kantons Thurgau legt den Prüfungsbericht
für einen Gestaltungsplan Scheitingerwiese vor. Dieser basiert auf
einer inneren Ringerschliessung mit einer kleinkörnigen
Bebauungsstruktur von Ein- und Doppeleinfamilienhäusern.
12.12.2006
Die Gemeindeversammlung
Steckborn bewilligt die Sanierung der Scheitingerstrasse. Die
detailliert ausgearbeiteten Pläne für das Strassenprojekt basieren
auf einer kleinkörnigen Bebauungsstruktur (Ein- und
Doppeleinfamilienhäuser) und einer Ringerschliessung der
Scheitingerwiese.
Diese von den Stimmberechtigten
bewilligte Sanierung der Scheitingerstrasse wurde bis heute nicht
realisiert.
Aktualisiert: März 2023 |
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