Scheitingen




2019 - 2023

März 2023 Die Interessengemeinschaft (IG) Scheitingen wird nach über zehn Jahren aufgelöst.
14.09.2022 Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau weist die Beschwerden VG.2021.159 und VG.2021.161 ab.
Die Verfahrenskosten von total Fr. 12‘000.- werden den Beschwerdeführern überbunden; zudem werden die Beschwerdeführer verpflichtet, die Grundeigentümer (Beschwerdegegner) mit Fr. 4‘800.- zuzüglich 7,7% MwSt zu entschädigen.
14.09.2021 Beschwerde der IG Scheitingen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau gegen den Einsprache-Entscheid des Departements für Bau und Umwelt (DBU) des Kantons Thurgau vom 24.08.2021 (VG.2021.161)
04.09.2021 Beschwerde von XY beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau gegen den Einsprache-Entscheid des Departements für Bau und Umwelt (DBU) des Kantons Thurgau vom 24.08.2021 (VG.2021.159)
24.08.2021 Das Departement für Bau und Umwelt (DBU) des Kantons Thurgau weist die Einsprachen gegen den Gestaltungsplan Scheitingen (Fassung 19.10. – 08.11.2018) ab.

07.05.2020

Beurteilung des Gestaltungsbeirats des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein SIA, Sektion Thurgau:
Bebauungskonzept des Gestaltungsplans Scheitingen wirkt als Fremdkörper und kollidiert mit der laufenden Ortsplanung.
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02.12.2019

Das Departement für Bau und Umwelt (DBU) des Kantons Thurgau setzt den Einsprechern Frist zur Vernehmlassung.

28.10.2019

Der Stadtrat Steckborn erlässt für die Neuentwicklungsgebiete (vgl. Strategiebericht vom 06.11.2018) Weier, Öösterloh, Halde, Ober Grind, Hof, Hänki-Geere Planungszonen für die Dauer von zwei Jahren.

 

Innerhalb dieser Planungszonen werden neue Bauten und Anlagen nur bewilligt, wenn sie die Revision der Kommunalplanung nicht erschweren oder nicht beeinträchtigen. Der Stadtrat kann nur solche Gestaltungspläne erlassen, die sich auf ein Bebauungskonzept abstützen, welches durch ein anerkanntes Wettbewerbsverfahren ermittelt wurde.

 

Keine Planungszone wird einzig für das Neuentwicklungsgebiet Scheitingen erlassen. Grund für diese Ausnahme ist gemäss Stadtpräsident R. Pulfer: „Die Planung für die Scheitingerwiese ist zu weit vorgeschritten und bereits im Rechtsmittelverfahren.“ (Bote vom Untersee und Rhein vom 15.11.2019)

25.09.2019

Das Departement für Bau und Umwelt (DBU) des Kantons Thurgau kommt zum Schluss, dass der Stadtrat Steckborn – trotz seiner (selbst deklarierten) Befangenheit – den Gestaltungsplan Scheitingen erlassen respektive öffentlich auflegen durfte; die vom Stadtrat anerkannte Befangenheit werde erst in den hängigen Einspracheverfahren beurteilt.

 

Wegen der irreführenden Medienmitteilung des Stadtrates Steckborn vom 3.10.2019 erscheinen – unter Verweisung auf diesen DBU-Entscheid – unrichtige Schlagzeilen wie „Stadtrat in Scheitinger-Frage nicht befangen“ (Thurgauer Zeitung vom 04.10.2019); „Keine Befangenheit in der Kommunalplanung“ (Bote vom Untersee vom 04.10.2019); „Kanton: Stadtrat ist nicht befangen“ (Untersee-Nachrichten vom 10.10.2019).

29.05.2019

Die anlässlich des 75-Jahr-Jubiläums des FC Steckborn am 30.06.2018 von Stadtpräsident R. Forrer öffentlich gemachte Landschenkung für den neuen Fussballplatz wird öffentlich beurkundet. Die Mitbesitzerin der Scheitingerwiese schenkt gemäss dem öffentlich beurkundeten Schenkungsvertrag der Politischen Gemeinde Steckborn 16‘342 m² Landwirtschaftsland (Grundbuch Steckborn, Liegenschaft Nr. 1163, Plan Nr. 39, Ämmig; Acker/Wiese/Weide). Bedingungen: Umzonung des Landwirtschaftslandes sowie Bau- und Kreditbewilligung für einen neuen Fussballplatz bis Ende 2023.

 

Diese Schenkung ist von der Mitbesitzerin der Scheitingerwiese dem Stadtrat Steckborn bereits im Abstimmungskampf zur Scheitinger-Initiative (11.06.2017) unter der Bedingung versprochen worden, dass die Scheitingerwiese nicht umgezont wird.

 

 

2018 – 2015

 

 

20.11.2018

Der Stadtrat Steckborn erklärt sich bezüglich der Einsprachen gegen den Gestaltungsplan Scheitingen für befangen. Er stellt diese Einsprachen dem Kanton zu. Sein Antrag:

Das Departement für Bau und Umwelt (DBU) des Kantons Thurgau habe „gestützt auf die Bestimmung von § 113 PBG an die Stelle der Gemeinde zu treten und die Weiterführung der Verfahren zu übernehmen.“

06.11.2018

Gemäss Strategiebericht zur Gesamtrevision der Kommunalplanung Steckborn (Fassung 06.11.2018) gehören folgende grossflächigen Baulandreserven zu den Neuentwicklungsgebieten: Weier, Öösterloh, Scheitingen, Halde, Ober Grind, Hof, Hänki-Geere.

Bezüglich der Neuentwicklungsgebiete Öösterloh, Scheitingen, Halde und Ober Grind wird auf Seite 16 unter anderem folgendes ausgeführt:

“Sie sind vom See her gut einsehbar auf dem Seerücken gelegen und von bebauten EFH-Quartieren umgeben. Teilweise liegen sie am Siedlungsrand. Die ÖV-Erschliessung ist gering bis mangelhaft. Aufgrund dieser Ausgangslage ist in diesen Gebieten keine Verdichtung um jeden Preis, sondern eine qualitätsvolle Innenentwicklung unter Beachtung der bestehenden Siedlungsstrukturen anzustreben.“

19. 10. – 08.11.2018

Bei der Stadt Steckborn gehen Einsprachen von 31 Personen gegen den Gestaltungsplan Scheitingen ein.

19. 10. – 08.11.2018

Die Stadt Steckborn legt den Gestaltungsplan Scheitingen von Strittmatter Partner AG, datiert vom 24.08.2018, öffentlich auf. Das Bebauungskonzept von 2012 (sieben Mehrfamilienhäuser auf der Scheitingerwiese) ist im Grundsatz unverändert.

18.10.2018

Der Stadtrat publiziert den Stadtratentscheid, wonach Stadtrat (und Planungskommission) bezüglich der Scheitingerwiese die Anträge der IG-Scheitingen vom 13.12.2017 abgelehnt hat.

30.06.2018

Stadtpräsident R. Forrer erklärt in seiner Rede anlässlich des 75-Jahr-Jubiläums des FC Steckborn, die Koppelung des neuen Fussballplatzes an die Überbauung der Scheitingerwiese sei aufgehoben. Die Landeigentümerin habe das Land für den neuen Sportplatz geschenkt.

22.05.2018

Die Mitbesitzerin der Scheitingerwiese bestätigt dem Stadtrat Steckborn schriftlich das im Abstimmungskampf zur Scheitinger-Initiative (11.06.2017) gemachte Versprechen. Danach hat die Mitbesitzerin der Scheitingerwiese versprochen, das für den Bau des Fussballplatzes allenfalls benötigte Land der Stadt schenkungshalber abzutreten. Bedingungen: Die Scheitingerwiese wird nicht umgezont und der Gestaltungsplan Scheitingen auf der Grundlage der zurzeit geltenden Zonenordnung beurteilt.

21.02.2018

Zusammenkunft von RA H. Entress und U. Füllemann (Vertreter der Bauherrschaft und Grundeigentümer); Stadtpräsident R. Forrer und Bauverwalter E. Eggmann (Vertreter der Planungsbehörde / Stadt) mit den Vertretern der IG Scheitingen im Gemeindehaus Steckborn.

 

Gesprächsergebnis:

·         Die Bauherrschaft hält am Bebauungskonzept 2012 mit sieben Mehrfamilienhäusern in der gleichen Typologie und Massstäblichkeit wie auf der Innenseite der Scheitingerkurve fest. Die Eigentümer der Scheitingerwiese und die Bauherrschaft werden den Gestaltungsplan der Strittmatter Partner AG vom 18.10.2016 entsprechend dem Vorprüfungsbericht des Amtes für Raumentwicklung (ARE) des Kantons Thurgau vom 28.09.2017 überarbeiten und der Stadt „bald“ neu einreichen.

·         Die Interessengemeinschaft (IG) Scheitingen wird sich weiterhin gegen das seit 2012 im Grundsatz unveränderte Bebauungskonzept wehren und sich für einen baurechtskonformen Gestaltungsplan und für die Realisierung einer quartierverträglichen, ortsbaulich sowie architektonisch besseren Lösung einsetzen.

08.01.2018

Die Stadt Steckborn übermittelt der IG Scheitingen den Vorprüfungsbericht des Amt für Raumentwicklung (ARE) des Kantons Thurgau vom 28.09.2017 betr. Gestaltungsplan Strittmatter Partner AG. Das Bebauungskonzept von 2012 (sieben Mehrfamilienhäuser auf der Scheitingerwiese) ist unverändert.

13.12.2017

Die IG Scheitingen beantragt dem Stadtrat Steckborn im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zur Ortsplanungsrevision:

1.       Das zulässige Nutzungsmass des Bodens im Scheitinger-Quartier sei neu zu regeln und

a) im Scheitinger-Quartier eine Zone für Ein- und Zweifamilienhäuser einzuführen;

b) eventuell im Scheitinger-Quartier die Ausnützungsziffer (AZ) bzw. die Geschossflächenziffer (GFZ) und Baumassenziffer sowie die Grenzabstände, Höhenmasse, Gebäudelänge und -breite im kommunalen Baureglement so festzulegen, dass der siedlungsmässige Charakter und die Identität des Scheitingerquartiers erhalten bleibt. 

2.       Es sei – zeitlich vordringlich – eine Quartieranalyse für das Scheitingerquartier zu erstellen.

 

28.09.2017

Das Amt für Raumentwicklung (ARE) des Kantons Thurgau, übermittelt dem Stadtrat den Vorprüfungsbericht betr. Gestaltungsplan Strittmatter Partner AG vom 18.10.2016. Das Bebauungskonzept von 2012 (sieben Mehrfamilienhäuser auf der Scheitingerwiese) ist unverändert.

03.07.2017

Das Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) des Kantons Thurgau schreibt den Rekurs der IG Scheitingen vom 11.05.2017 „im Sinne der Erwägungen“ als erledigt ab. Es stellt fest, „das Ergebnis der Urnenabstimmung der Politischen Gemeinde Steckborn vom 11.06.2017 über die Volksinitiative <Für eine quartiergerechte Gestaltung und Überbauung der Scheitingerwiese> behält seine Gültigkeit.“

Begründung: Der Stadtrat Steckborn habe auf die Rüge der IG Scheitingen sofort reagiert und die Botschaft aufgrund der von der IG Scheitingen gerügten Mängel korrigiert.

11.06.2017

Ablehnung der Scheitinger-Initiative mit 553 Nein- und 406 JA-Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug 42.7 Prozent.

 

Ausschlaggebend für die Ablehnung der Initiative ist:

·         Die Mitbesitzerin der Scheitingerwiese war (und ist) gleichzeitig auch Besitzerin der Landparzelle, auf welcher ein neuer Sportplatz realisiert werden soll. Sie versprach dem Stadtrat Steckborn, das für den Bau des Fussballplatzes benötigte Land schenkungshalber abzutreten, sofern die Scheitingerwiese nicht umgezont wird. Die Befürworter eines neuen Fussballplatzes behaupteten deshalb im Abstimmungskampf: „Bei Annahme Scheitinger Initiative rückt eine Umplatzierung des bestehenden Sportplatzes Emmig in weite Ferne“.

·         Der Stadtrat Steckborn versprach im Abstimmungskampf und in der Abstimmungsbotschaft das Anliegen der Initianten im Rahmen der laufenden Gesamtrevision der Ortsplanung in einer Gesamtbetrachtung zu prüfen. Viele Steckborner überzeugte das Argument des Stadtrates, eine Umzonung der Scheitingerwiese solle nicht partikular erfolgen, sondern müsse sinnvollerweise im Rahmen der anstehenden Ortsplanungsrevision geprüft werden. Viele vertrauten darauf, dass das Anliegen der Initiative im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung sowieso berücksichtigt werde.

·         Mit der Korrektur der ersten, mangelhaften Fassung der Abstimmungsbotschaft erreichte der Stadtrat jene 188 Stimmberechtigten nicht mehr, welche am 18.05.2017 bereits brieflich abgestimmt hatten.

23.05.2017

Das Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) des Kantons Thurgau weist den Antrag der IG Scheitingen superprovisorisch ab, die auf den 11.06.2017 angesetzte Volksabstimmung zu verschieben und mit einem Neuversand einer korrigierten Botschaft neu anzusetzen.

18.05.2017

Der Stadtrat stellt den Stimmberechtigten eine 2., korrigierte Fassung der Botschaft ohne Stimmzettel zu. In einer beigelegten Versandkarte informiert er, dass, wer bereits brieflich abgestimmt habe und aufgrund der angepassten Botschaft eine andere Abstimmungsantwort geben möchte, bei der Stadtverwaltung unter Vorlage eines Personalausweises neues Stimmmaterial erhalten könne.

11.05.2017

Stimmrechtsrekurs des Initiativkomitees beim Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) des Kantons Thurgau, gegen 1. Fassung der Botschaft des Stadtrates zur Scheitinger-Initiative.

Grund: Der Stadtrat Steckborn hat – entgegen dem Entscheid des Departements für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) des Kantons Thurgau vom 27.02.2017 – die Scheitinger-Initiative nicht unverändert zur Abstimmung vorgelegt. Zudem enthält der Text der Botschaft falsche Zahlen zum Anteil der Einfamilienhäuser in Steckborn, einen fehlerhaften Zonenplan und andere irreführende und faktenwidrige Ausführungen.

05.05.2017

Publikation der 1. Fassung der Botschaft des Stadtrates Steckborn zur Scheitinger-Initiative auf der Homepage der Stadtverwaltung und anschliessende Zustellung an die Stimmberechtigten.

27.02.2017

Das Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) des Kantons Thurgau heisst den Rekurs des Initiativkomitees gut. Die Scheitinger-Initiative ist gültig.

08.02.2017

Der Stadtrat Steckborn reicht dem Amt für Raumentwicklung (ARE) des Kantons Thurgau, den Gestaltungsplan Scheitingen der Strittmatter Partner AG, datiert vom 18.10.2016, zur Vorprüfung ein. Er basiert auf dem Bebauungskonzept 2012 (sieben Mehrfamilienhäuser auf der Scheitingerwiese).

28.11.2016

Das Initiativkomitee reicht beim Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) des Kantons Thurgau, Rekurs gegen die Teil-Ungültigerklärung der Scheitinger-Initiative ein.

08.11.2016

Der Stadtrat Steckborn erklärt die Initiative <Für eine quartiergerechte Gestaltung und Überbauung der Scheitingerwiese> für teilweise ungültig.

18.10.2016

Der Gestaltungsplan Scheitingen der Strittmatter Partner AG liegt dem Stadtrat Steckborn vor. Er basiert auf dem Bebauungskonzept 2012 (sieben Mehrfamilienhäuser auf der Scheitingerwiese)

14.10.2016

Das Amt für Raumentwicklung (ARE) des Kantons Thurgau, schreibt der Stadtverwaltung Steckborn:

„Bevor nun als Schnellschuss eine Zonenplanänderung durchgeführt wird, ist es unerlässlich zu untersuchen, welche Art und Intensität der Entwicklung auf der Scheitingerwiese verträglich ist. Mit Verweis auf die laufende Gesamtrevision der Ortsplanung ist es angebracht, diese Untersuchung im Kontext der gesamtheitlichen Betrachtung des Siedlungsgebiets der PG Steckborn zu machen.“

31.05.2016

171 gültige Unterschriften für die Initiative <Für eine quartiergerechte Gestaltung und Überbauung der Scheitingerwiese> werden an Stadtpräsident Roger Forrer übergeben.

10.09.2015

RA H. Entress teilt der IG Scheitingen mit, dass die Grundeigentümer davon ausgehen, dass der Initiative kein Erfolg beschieden sein wird. Die Strittmatter Partner AG werde deshalb die Planungen gemäss dem Bebauungskonzept 2012 (sieben Mehrfamilienhäuser auf der Scheitingerwiese) weiterführen.

03.09.2015

Die IG Scheitingen reicht der Stadt Steckborn die Unterschriftenliste für die Gemeinde-Volksinitiative <Für eine quartiergerechte Gestaltung und Überbauung der Scheitingerwiese> zur Prüfung ein.

02.07.2015

RA H. Entress beauftragt Strittmatter Partner AG, Raumplanung und Entwicklung, St. Gallen, einen Gestaltungsplan für die Scheitingerwiese  auszuarbeiten. Vorgabe: Sieben Mehrfamilienhäuser gemäss dem Bebauungskonzept 2012.

19.05.2015

Schreiben Stadtrat Steckborn an RA H. Entress:

„Zur Einholung eines unabhängigen Fachgutachtens …. besteht aus rechtlicher wie auch sachlicher Sicht keine Veranlassung. … Zur Frage des Ortsbildschutzes und der Eingliederung der geplanten Bebauung hat sich die Gemeinde im Entscheid vom 13.06.2013 bereits ausführlich geäussert. Zusammenfassend wurde damals festgestellt, dass das Bebauungskonzept die gestalterischen Anforderungen zum Schutz des Ortsbildes rechtsgenüglich erfüllt. … [es haben sich] keine Veränderungen ergeben, welche eine Neueinschätzung erforderlich machen würde. … seitens der Gemeinde wird kein externes Fachgutachten in Auftrag gegeben.“

23.03.2015

RA H. Entress, Aadorf, Vertreter der Grundeigentümer, schreibt der Stadtverwaltung Steckborn:

Am bisherigen Bebauungskonzept – sieben Mehrfamilienhäuser auf der Scheitingerwiese – wird festgehalten. RA H. Entress weiter: Wir würden es ausdrücklich begrüssen, wenn das Konzept durch eine neutrale externe Stelle in Bezug auf die Gestaltungs- und Einpassungsfragen begutachtet würde. Dabei geht es darum, ob die Auffassung, wonach die Bauten am vorgesehenen Standort so zu akzeptieren sind, grundsätzlich geteilt wird, oder eher die Auffassung der IG Scheitingen, wonach die Bauten völlig deplatziert sind.  

 

 

2014 – 2006

 

 

27.10. 2014

Das Departement für Bau und Umwelt (DBU) des Kantons Thurgau heisst den Rekurs der IG Scheitingen gut und verweigert dem Gestaltungsplan Scheitingen (sieben Mehrfamilienhäuser auf der Scheitingerwiese) die Genehmigung.

08.07.2013

Die IG Scheitingen reicht beim Departement für Bau und Umwelt (DBU) des Kantons Thurgau Rekurs ein.

13./14.06.2013

Der Stadtrat Steckborn weist die Einsprachen ab, soweit er darauf eintritt.

14.12.2012 - 14.01.2013

Die IG Scheitingen reicht bei der Stadt Einsprachen ein.

14.12.2012 - 14.01.2013

Die Stadt Steckborn legt einen praktisch identischen Gestaltungsplan öffentlich auf. Danach sollen auf der Scheitingerwiese sieben Mehrfamilienhäuser realisiert werden.

12.12.2012

Die Stadt Steckborn bricht das Gestaltungsplanverfahren ab;

die 34 Einsprachen werden „zufolge Gegenstandslosigkeit“ als erledigt abgeschrieben.

6.07. - 26.07.2012

Die Stadt Steckborn legt einen Gestaltungsplan Scheitingen öffentlich auf. Danach sollen auf der Scheitingerwiese sieben Mehrfamilienhäuser realisiert werden.

371 Anwohner, Haus- und Landbesitzer und Bewohner von Steckborn unterzeichnen die Petition <Gestaltungsplan Scheitingen: so nicht>.

Bei der Stadt Steckborn gehen 34 Einsprachen ein.

2011

Die Scheitingerwiese wird von der Reserve-Wohnzone in die Wohnzone W2 mit überlagerter Gestaltungsplanpflicht überführt.

2010

Die Grundeigentümer (Erbengemeinschaft) entschliessen sich, anstelle einer Einfamilienhausüberbauung eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern anzustreben.

06.02.2008

Das Amt für Raumentwicklung (ARE) des Kantons Thurgau legt den Prüfungsbericht für einen Gestaltungsplan Scheitingerwiese vor. Dieser basiert auf einer inneren Ringerschliessung mit einer kleinkörnigen Bebauungsstruktur von Ein- und Doppeleinfamilienhäusern.

12.12.2006

Die Gemeindeversammlung Steckborn bewilligt die Sanierung der Scheitingerstrasse. Die detailliert ausgearbeiteten Pläne für das Strassenprojekt basieren auf einer kleinkörnigen Bebauungsstruktur (Ein- und Doppeleinfamilienhäuser) und einer Ringerschliessung der Scheitingerwiese.

Diese von den Stimmberechtigten bewilligte Sanierung der Scheitingerstrasse wurde bis heute nicht realisiert.

 

Aktualisiert: März 2023