Scheitingen




Schutz des Ortsbildes

 

Seit Jahren kämpft die Interessengemeinschaft (IG) Scheitingen mit Unterstützung weiter Bevölkerungskreise für eine quartierverträgliche Gestaltung und Überbauung der Scheitingerwiese. Dieses 1,2 ha grosse Grundstück gehört zum Areal, welches im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler enthalten ist (BLN-Objekt 1411).

 

Steckborn ist als Kleinstadt/Flecken im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS) aufgeführt. In der vom Eidgenössischen Departement des Innern herausgegebenen Publikation „Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz, Ortsbilder von nationaler Bedeutung, Kanton Thurgau, Band Thurgau O – Z“ (ISOS-TG), Bern 2008, wird für die Scheitingerwiese festgehalten: Empfindlicher Teil des Ortsbildes. Erhaltungsziel: „Erhalten der Eigenschaften, die für die angrenzenden Ortsbildteile wesentlich sind.“

 

 

Quartiercharakter erhalten

 

Die Scheitingerwiese liegt an leicht geneigter Nordhanglage. Sie ist eingebettet in ein Einfamilienhausquartier. Anfänglich planten die Grundeigentümer eine Überbauung mit Ein- und Doppeleinfamilienhäusern. Die Steckborner bewilligten 2006 ein entsprechendes Strassenprojekt. Das damals von den Eigentümern geplante kleinkörnige Bebauungskonzept entsprach der vorhandenen Quartierstruktur.

 

Trotzdem entschloss sich die Eigentümerin, eine Erbengemeinschaft, anstelle von Ein- und Doppeleinfamilienhäusern eine Bebauung mit sieben Mehrfamilienhäusern mit zentraler Tiefgarage zu realisieren. Sie liess einen entsprechenden Gestaltungsplan ausarbeiten. Der Stadtrat Steckborn legte diesen im Sommer 2012 öffentlich auf. Ein Sturm der Entrüstung brauste durch Steckborn. Die Anwohner organisierten sich in der Interessengemeinschaft (IG) Scheitingen. 371 Anwohner, Haus- und Landbesitzer und Bewohner von Steckborn unterzeichneten die Petition <Gestaltungsplan Scheitingen: so nicht>. 34 Einsprachen gingen bei der Stadt ein.

 

Die Stadt Steckborn legte daraufhin vom 14.12.2012 bis 14.01.2013 einen zweiten, geringfügig geänderten Gestaltungsplan öffentlich auf. Dieser wurde 2014 – auf Rekurs der IG Scheitingen hin – vom Kanton abgelehnt.

 

 

Scheitinger-Initiative

 

Am 31.05.2016 reichte die IG Scheitingen die Initiative <Für eine quartiergerechte Gestaltung und Überbauung der Scheitingerwiese> ein. Mit dieser Initiative sollte unmissverständlich statuiert werden, dass auf der Scheitingerwiese unter dem Deckmantel der Verdichtung keine wuchtigen Wohnblöcke zwecks kurzfristiger Gewinnmaximierung gebaut werden dürfen.

 

Am 11.06.2017, nach einem durch die Stadt verursachten Abstimmungs-Chaos, unterstützten zwar 406 Stimmberechtigte die Initiative, aber 553 legten ein „nein“ in die Urne. Damit war die Volksinitiative Scheitingen abgelehnt. Ausschlaggebend für die Ablehnung war erstens, dass die Mitbesitzerin der Scheitingerwiese gleichzeitig auch Besitzerin der Landparzelle ist, auf welcher ein neuer Sportplatz realisiert werden soll. Sie versprach dem Stadtrat Steckborn, das für den Bau des Fussballplatzes benötigte Land schenkungshalber abzutreten, wenn die Scheitingerwiese nicht umgezont wird. Im Abstimmungskampf haben deshalb die Befürworter eines neuen Fussballplatzes – unterstützt vom Stadtrat Steckborn – behauptet: Ohne Überbauung kein Sportplatz und weiter; bei Annahme der Scheitinger-Initiative rücke eine Umplatzierung des bestehenden Sportplatzes Emmig in weite Ferne. Der zweite Grund für die Ablehnung der Scheitinger-Initiative war das Versprechen des Stadtrates, das Anliegen der Initianten im Rahmen der laufenden Gesamtrevision der Ortsplanung in einer Gesamtbetrachtung zu prüfen. Viele Steckborner überzeugte das Argument des Stadtrates, eine Umzonung der Scheitingerwiese solle nicht partikular erfolgen, sondern müsse sinnvollerweise im Rahmen der anstehenden Ortsplanungsrevision geprüft werden. Viele vertrauten darauf, dass das Anliegen der Initiative im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung sowieso berücksichtigt werde.

 

Gemäss Strategiebericht zur Gesamtrevision der Kommunalplanung Steckborn (Fassung 06.11.2018) gehören folgende grossflächigen Baulandreserven in Steckborn zu den Neuentwicklungsgebieten: Weier, Öösterloh, Scheitingen, Halde, Ober Grind, Hof, Hänki-Geere. In diesen Gebieten ist – so der Strategiebericht – keine Verdichtung um jeden Preis, sondern eine qualitätsvolle Innenentwicklung unter Beachtung der bestehenden Siedlungsstrukturen anzustreben.

 

 

Umstrittener Gestaltungsplan

 

Vom 19. 10. – 08.11.2018 wurde ein (dritter) Gestaltungsplan Scheitingen öffentlich aufgelegt. Er berücksichtigt die seit 1945 bestehende Siedlungsstruktur weiterhin nicht, sondern unterscheidet sich von den bisherigen Gestaltungsplänen einzig dadurch, dass die sieben Wohnblöcke nicht mehr in zwei militärisch ausgerichteten Reihen, sondern leicht abgedreht gebaut werden sollen.

 

Gegen diesen Gestaltungsplan erhob die IG Scheitingen, vertreten durch über 30 Personen, bei der Stadt Einsprache. Der Stadtrat bearbeitete diese Einsprachen nicht. Er erklärte sich wegen der am 29.05.2019 öffentlich beurkundeten Landschenkung für den neuen Fussballplatz für befangen.

 

Mit Entscheid vom 25.09.2019 ist das Departement für Bau und Umwelt (DBU) des Kantons Thurgau zum Schluss gekommen, dass der Stadtrat Steckborn – trotz seiner Befangenheit – den Gestaltungsplan Scheitingen öffentlich auflegen durfte; die vom Stadtrat Steckborn selber anerkannte Befangenheit wird erst in den hängigen Einspracheverfahren beurteilt.

 

Am 28.10.2019 hat der Stadtrat Steckborn für die Neuentwicklungsgebiete Weier, Öösterloh, Halde, Ober Grind, Hof, Hänki-Geere eine Planungszone für die Dauer von zwei Jahren erlassen. Innerhalb der Planungszonen können Gestaltungspläne nur erlassen werden, wenn sie sich auf ein Bebauungskonzept abstützen, das durch ein anerkanntes Wettbewerbsverfahren ermittelt wurde. Keine Planungszone erlassen wurde für die Scheitingerwiese, obwohl diese gemäss Strategiebericht zur Gesamtrevision der Kommunalplanung Steckborn ebenfalls zu den Neuentwicklungsgebieten gehört. Grund für diese Ausnahme gemäss Stadtpräsident R. Pulfer: Die Planung für die Scheitingerwiese sei "zu weit vorgeschritten".

 

 

Entscheide des Departements für Bau und Umwelt (DBU) des Kantons Thurgau und des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau

 

Am 24.08.2021 (Departement für Bau und Umwelt, DBU) und 14.09.2022 (Verwaltungsgericht) wurde der vom Stadtrat Steckborn beschlossene Gestaltungsplan (öffentlich aufgelegt vom 19.10. – 08.11.2018) von den kantonalen Rechtsmittelinstanzen bestätigt, obwohl der Gestaltungsbeirat des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein SIA, Sektion Thurgau, in seinem Gutachten vom 07.05.2020 zum Schluss gekommen ist, dass sich das umstrittene Bebauungskonzept in keiner Weise in das nähere und weitere Orts- und Landschaftsbild einordnet.

 

 

Aktualisiert: März 2023